Norm EN 1090 (Ausführung von Stahltragwerken)
Am 1.10.2014 trat das neue Bauproduktegesetz in Kraft, das die Inverkehrbringung von Bauprodukten auf dem Markt regelt. Neu steht nicht mehr die Brauchbarkeit eines
Bauproduktes im Fokus des Gesetzgebers, sondern die Gewährleistung von Sicherheit. Als Massstab für die Beurteilung der Sicherheit dient die zugrunde liegende, mit der EU harmonisierte Norm. Im Fall von tragenden Stahl- und Aluminiumkonstruktionen ist dies die EN 1090.
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Das BauPG, Art. 8, Abs. 1 verlangt, dass der Hersteller innerhalb einer Leistungserklärung die Verantwortung für die Übereinstimmung des Bauprodukts mit der erklärten
Leistung übernimmt. Das bedeutet, dass der Hersteller gemäss einem vorgegebenen Konformitätsnachweis-verfahren die Einhaltung vorgegebener technischer Regeln nachweist.
Eine Leistungserklärung ausstellen dürfen jedoch nur Betriebe, die sich vorgängig in der EN 1090 zertifizieren liessen. Diese Betriebe verfügen über eine Werkseigene Produktionskontrolle (WPK), die es dem Hersteller erlaubt, zu jedem Zeitpunkt des Planungs-, Herstellungs- und Montageprozesses die Einhaltung der Norm nachzuweisen.
Neben der Erfüllung von Qualitätsanforderungen im schweisstechnischen Bereich werden regelmässige Kontrollen und Prüfungen in Planung, Herstellung und Montage verlangt.
Unsere Firma hat sich intensiv mit dieser Norm auseinander gesetzt und konnte die Zertifizierung der Norm EN 1090 im April 2015 mit allen dazugehörenden Prüfungen (Schweisserprüfungen Mitarbeiter, Schweissaufsichtsperson, Prüfnachweise) erfolgreich abschliessen. Die Rezertifizierung wurde im August 2018 vorgenommen.
Somit sind wir in der Lage, Bauteile der Ausführungsklassen EXC1 und EXC2 der EN 1090-2 (Stahl) regelkonform auszuführen und entsprechende Leistungserklärungen mit der CE-Kennzeichnung abzugeben.